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Fordern Sie das Doppelte der Anzahlung plus gesetzliche Zinsen zurück.


KÜNDIGEN Sie Ihren Spanischen Timesharing-Vertrag und verlangen Sie Ihr Geld zurück!


ES IST MÖGLICH, DASS SIE ANSPRUCH AUF DIE DOPPELTE RÜCKZAHLUNG IHRER BEZAHLUNGEN HABEN, DIE SIE INNERHALB VON DREI MONATEN NACH DER VERTRAGSUNTERZEICHNUNG GELEISTET HABEN, ZUSÄTZLICHER RECHTSKOSTEN.

Timesharing ähnelte bisher einem Minenfeld. Skrupellose Timeshare Unternehmen übten einen hohen Kaufdruck auf den Käufer aus. Auch wenn das Produkt nicht der Erwartung des Käufers entsprach. Unzählige Menschen befinden sich nun mit Timesharing-Verpflichtungen, welche sie sich nicht mehr leisten können. Es ist nicht möglich, zu demselben Preis zu verkaufen, zu dem gekauft wurde und in vielen Fällen ist es bei Timesharing sehr schwierig, etwas zu buchen und tatsächlich zu nutzen.

Dank kürzlicher Änderungen des Gesetz in Spanien, beschloss der Oberste Gerichtshof im Jahre 2015 dass die Timesharing-Abkommen die nach dem 5. Januar 1999 abgeschlossen wurden, heute als illegal erklärt werden und gekündigt werden können, und der Käufer dadurch die Möglichkeit hat sein investiertes Geld zurück zu fordern.

Wenn Ihr Timesharing nicht Ihren Erwartungen entspricht, ist es nun Zeit, um zu überprüfen, ob Ihr spanischer Timesharing-Vertrag gekündigt werden kann und Sie Ihr Geld zurückfordern können.

Nach der kürzlichen Entscheidung des Spanischen Obersten Gerichtshofs über Timesharing haben Sie jetzt die Möglichkeit, Ihren Vertrag zu kündigen und Ihr SÄMTLICHES Geld zurück zu fordern. Tätsachlich haben Sie Anspruch auf die doppelte Rückgabe Ihrer Zahlungen, welche innerhalb von 3 Monaten nach der Unterzeichnung des Vertrages geleistet wurden.

Abschließend können sie die Rechtskosten zuzüglich Zinsen ab dem Zeitpunkt der Registrierung Ihrer Beschwerde bei den Gerichten in Spanien, sowie die Anwaltskosten zurückverlangen (mit Ausnahme einiger kleiner Rechts- und Verwaltungskosten und Notarkosten).

Zum Beispiel: haben Sie einen Timesharing Vertrag 2005 über 10.000€ abgeschlossen und den vollen Kaufpreis innerhalb von drei Monaten nach Unterzeichnung bezahlt. Ihre Anklage beläuft sich auf 20.000€ zuzüglich der Rechtskosten.


Bitte verwenden Sie den Rechner, um herauszufinden, welche Ansprüche Sie einfordern können :


TIME-SHARE RECHNER FÜR IHREN ANTRAG
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Timeshare-Zahlungen


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* Dies ist der Grundbetrag den Sie beantragen ,zusätzlich Rechtskosten und zuzüglich Zinsen ,ab dem Zeitpunkt der Registrierung der Beschwerde bis zur Zahlung.

IST DIES ANWENDBAR FÜR MEINEN VERTRAG?

TRIFFT AUF IHREN VERTRAG EINE DER FOLGENDEN ANFORDERUNGEN ZU, KÖNNEN SIE EINE REKLAMATION BEANTRAGEN:

  • Ihr Vertrag ist unbegrenzt zum Beispiel : unbefristet oder für immer oder für einen Zeitraum von mehr als 50 Jahre;

  • Ihr Vertrag hat keine genauen Angaben der Unterkunft oder der Woche(en) auf die Sie Anrecht haben, zum Beispiel steht in Ihrem Vertrag VARIABLE-WOCHE(N) (FLOATING-WEEKS) oder keine genauen Daten des Ortes Ihres Timesharing Kaufs.

  • Fehlende Auskunft und Angaben des gesetzlichen Rechtes über die Unterbrechung oder Beendigung eines Kaufvertrages.


JLCA &AS ANWÄLTE beraten Sie gerne:

  • ob Sie einen Anspruch zur Klage haben,

  • die Auswertung der Anforderung und

  • Bearbeitung des ganzen Verfahrens, der Zurückforderung Ihres Geldes.


JLCA&AS ANWÄLTE bieten Ihnen anfänglich ein kostenloses Gutachten an. Wir vermitteln Ihnen ein festes Angebot für die Anwaltskosten und sonstigen Nebenkosten, sollten Sie sich zu einer Anklage entscheiden.

BITTE BEACHTEN SIE: Im Gegensatz zu vielen anderen Schadenverwaltungsgesellschaften ist JLCA Lawyers eine spanische Anwaltskanzlei und berechnet Ihnen neben Ihren Rechtskosten und Nebenkosten KEINE zusätzlichen Prozentsatz oder Provision des Betrags, der als Ergebnis eines Urteils eingezogen wird . Wenn Ihre Forderung geschätzt wird, werden Sie alles, was Sie von der anderen Partei erhalten,auch empfangen und die Rechtskosten werden gegen den Timeshare-Veranstalter geltend gemacht.



BITTE KONTAKTIEREN SIE UNS DIREKT IN UNSEREN BÜROS, PER E-MAIL,TELEFON , ODER AUCH DURCH EINE VIDEO-KONFERENZ, SKYPE.

WARUM JLCA&As.-ANWÄLTE ?

  • KLARE UND EINFACHE RECHTSBERATUNG: kontaktieren Sie uns direkt für eine unverbindliche kostenlose Beratung.

  • Unabhängige Rechtsberatung: Sie können sich verlassen, auf die Ihnen zur Verfügung gestellte Information.

  • Empfohlen: JLCA & As.-Anwälte sind empfohlen und aufgelistet in der britischen Botschaft, USA Botschaft und der Irischen Botschaft, wir sind zudem Mitglieder der geregelten juristischen Gremien wie der IBA (Internationale Rechtsanwaltskammer).

  • Qualifizierte gesetzliche Vertretung: Unser Team besteht aus hochqualifizierten Anwälten, die Sie umfassend informieren, Ihnen einen detaillierten Kostenvoranschlag über die Kosten und Gebühren machen und genaue Erläuterungen des Verfahrens geben.

  • Keine Sprachbarrieren: Unsere Geschäftsstelle bietet Ihnen Personal mit Muttersprache in Englisch und Amerikanisch sowie Spanisch an. Wir haben jedoch auch ein Team, das sich mit Ihnen auf Französisch, Deutsch, Russisch und Schwedisch unterhalten kann. So können Sie sicher sein, dass Sie sich zu jeder Zeit während der Klagesache in Ihrer Sprache verständigen können.

  • Bedeutung des Kundendienst: JLCA &As.-Anwälte bietet Ihnen einen unvergleichlichen Kundendienst an . Wir garantieren Ihnen jederzeit persönliche Betreuung, damit Sie sich während des Rechtsprozesses wohl und verstanden fühlen.

  • Niederlassungen: Wir haben Niederlassungen bassierend in Gran- Alacant, Marbella, Madrid, Barcelona, London und Partnerbüros in Paris, Brüssel, Miami und Moskau. Wir decken den gesamten spanischen Gerichtszuständigkeits Kreis einschließlich der Balearen und der Kanarischen Inseln.



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Insc. Reg. Merc. Alicante, Tomo 2574, Folio 43, Sección 8, Hoja A-72268, Inscripción 1º - C.I.F. B-53696050

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